Der Digitalbonus Bayern ist ein Förderprogramm des Freistaats, das kleinen Unternehmen bis zu 50 Prozent der Kosten für Digitalisierungsprojekte erstattet - beim Digitalbonus Standard bis zu 7.500 Euro, beim Digitalbonus Plus bis zu 30.000 Euro. Handwerkersoftware inklusive Einrichtung und Schulung ist ausdrücklich förderfähig. Für Handwerksbetriebe ist das besonders interessant, wenn Auftragsverwaltung, Baustellendokumentation oder Zeiterfassung endlich in ein sauberes System gebracht werden sollen. Hier steht, wer die Förderung bekommt, was genau förderfähig ist und wie der Antrag Schritt für Schritt läuft.
Stand: Juni 2026. Die Angaben basieren auf den offiziellen Informationen zum Digitalbonus Bayern. Die finale Förderfähigkeit prüft die zuständige Bewilligungsstelle.
Was ist der Digitalbonus Bayern?
Der Digitalbonus Bayern ist ein Förderprogramm des Bayerischen Wirtschaftsministeriums für kleine Unternehmen mit Betriebsstätte im Freistaat. Gefördert wird die Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Dienstleistungen mit einem Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Kosten. Das Programm läuft noch bis zum 31. Dezember 2027.
Für Handwerksbetriebe ist vor allem eine Sache interessant: Durchgängige Branchenlösungen wie Handwerkersoftware sind in den Vergaberichtlinien ausdrücklich als förderfähige Maßnahme genannt. Wer also von Zettelwirtschaft, Excel-Listen und WhatsApp-Gruppen auf ein richtiges System umsteigen will, bekommt dafür Geld vom Freistaat.
Wer bekommt die Förderung?
Antragsberechtigt sind kleine gewerbliche Unternehmen, die drei Bedingungen erfüllen:
- Weniger als 50 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente, Azubis zählen nicht mit)
- Höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme
- Betriebsstätte in Bayern, in der die Maßnahme auch eingesetzt wird
Das trifft auf die allermeisten Elektrobetriebe, Solarteure und anderen Handwerksbetriebe zu. Ein Elektrobetrieb mit 8 Monteuren in Oberbayern fällt genauso darunter wie ein 30-Mann-Betrieb in Franken. Maßgeblich sind die Zahlen aus dem letzten Jahresabschluss.
Nicht antragsberechtigt sind unter anderem freie Berufe, landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen in der Insolvenz. Für das klassische Handwerk gilt: Wer als Gewerbebetrieb im Sinne des Gewerbesteuergesetzes geführt wird, ist dabei.
Was wird gefördert - und was nicht?
Förderfähig im Bereich Digitalisierung sind Ausgaben für Leistungen externer Anbieter, also konkret:
- Branchensoftware wie Handwerkersoftware, ERP- oder Dokumentenmanagement-Systeme
- Einführung der Lösung: Einrichtung, Installation, Datenübernahme, individuelle Anpassungen
- Beratung und Schulung zur eingeführten Lösung (bis zu 50 Prozent der gesamten förderfähigen Ausgaben)
Genauso wichtig ist, was nicht gefördert wird. Die häufigsten Stolperfallen:
- Bereits begonnene Maßnahmen. Sobald ihr eine Software verbindlich bestellt oder einen Auftrag erteilt habt (auch mündlich!), ist die Förderung weg. Erst Antrag, dann Bestellung.
- Maßnahmen unter 4.000 Euro förderfähigen Ausgaben. Kleinere Projekte fallen durch.
- Standard-Software wie Office-Pakete oder Betriebssysteme.
- Hardware wie Laptops, Tablets oder Smartphones (Ausnahmen gibt es nur bei Robotik und IT-Sicherheit).
- Laufende Lizenzkosten über 18 Monate hinaus. Bei Software im Abo-Modell könnt ihr maximal 18 Monate Lizenzgebühren in den Antrag nehmen. Lasst euch das Angebot vom Anbieter entsprechend aufschlüsseln.
- Mietkauf und Leasing sind ausgeschlossen.
Ein ehrliches Wort zur 4.000-Euro-Grenze: Eine reine Software-Lizenz für einen kleinen Betrieb liegt oft darunter. In der Praxis kommt ihr über die Schwelle, wenn Einrichtung, Datenübernahme und Schulung mit im Angebot stehen - was bei einer sauberen Einführung ohnehin sinnvoll ist.
Wie viel Geld gibt es? Standard und Plus im Vergleich
Der Digitalbonus Bayern hat zwei Varianten:
| Digitalbonus Standard | Digitalbonus Plus | |
|---|---|---|
| Zuschuss | bis zu 7.500 Euro | bis zu 30.000 Euro |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent | bis zu 50 Prozent |
| Voraussetzung | Digitalisierungsmaßnahme | besonderer Innovationsgehalt |
| Typischer Fall | Handwerkersoftware, ERP, DMS | KI-Projekte, Robotik, digitale Zwillinge |
Für die Einführung einer Handwerkersoftware ist der Digitalbonus Standard die richtige Variante. Ein reiner Lizenzkauf einer am Markt verfügbaren Branchensoftware gilt laut Förderrichtlinie nicht als besonders innovativ und fällt damit immer in den Standard. Das ist kein Nachteil: Der Standard-Antrag wird schneller bearbeitet und reicht für typische Software-Projekte im Handwerk aus.
Während der gesamten Programmlaufzeit könnt ihr je einen Antrag pro Förderbereich stellen: einmal Digitalisierung, einmal IT-Sicherheit. Insgesamt also zwei Anträge.
Rechenbeispiel: Elektrobetrieb mit 8 Mitarbeitern
So sieht eine typische Förderung konkret aus. Ein Elektrobetrieb aus dem Raum München führt eine Betriebssoftware für Auftragsverwaltung, Baustellendokumentation und Zeiterfassung ein:
| Position | Kosten |
|---|---|
| Softwarelizenz, 18 Monate (149 Euro/Monat) | 2.682 Euro |
| Premium-Einführung (Einrichtung, Datenübernahme, Migration, Schulung, Nachbetreuung) | 1.890 Euro |
| Förderfähige Ausgaben gesamt | 4.572 Euro |
| Zuschuss (50 Prozent) | 2.286 Euro |
In diesem Beispiel zahlt der Betrieb also effektiv rund die Hälfte. Wichtig ist die 4.000-Euro-Schwelle: Erst die Premium-Einführung mit Datenübernahme bringt die förderfähigen Ausgaben sicher darüber. Die Basis-Einführung allein (699 Euro plus Lizenz) liegt mit rund 3.381 Euro unter der Schwelle und ist damit nicht förderfähig. Wer fördern will, braucht also das Premium-Paket - und genau dafür ist es gemacht.
Wichtig für euer Angebot: Achtet darauf, dass Lizenzkosten, Einrichtung, Datenübernahme und Schulung getrennt ausgewiesen werden. Genau diese Aufschlüsselung braucht ihr später für den Antrag. Kabelix bereitet euch auf Wunsch ein entsprechend strukturiertes Angebot vor.
Digitalbonus beantragen: Schritt für Schritt
Der Antrag läuft komplett online und ist auch ohne Fördermittelberater machbar. So geht ihr vor:
- ELSTER-Unternehmenskonto besorgen. Ohne geht es nicht: Die Authentifizierung des Antrags ist ausschließlich über das ELSTER-Unternehmenskonto eures Betriebs möglich. Falls ihr noch keins habt, beantragt es früh - die Freischaltung dauert einige Tage. Wichtig: Es muss das Konto des antragstellenden Unternehmens sein, das Zertifikat eures Steuerberaters reicht nicht.
- Angebot einholen. Für den Antrag braucht ihr ein konkretes Angebot eines externen Anbieters. Bei Abo-Software: auf 18 Monate aufgeschlüsselt, idealerweise mit Einrichtung und Schulung als eigene Positionen.
- Unterlagen bereitlegen. Unternehmensdaten (Mitarbeiterzahl, Umsatz, Bilanzsumme), De-minimis-Erklärung über bisherige Förderungen und einen Finanzierungsplan.
- Antrag online stellen. Über digitalbonus.bayern bei der für euren Standort zuständigen Bezirksregierung. Achtung: Die Anträge sind monatlich kontingentiert. Das Kontingent öffnet am ersten Werktag des Monats um 10 Uhr und ist oft schnell ausgeschöpft. Wer leer ausgeht, versucht es am Monatsersten danach wieder.
- Eingangsbestätigung abwarten, dann bestellen. Nach dem Absenden bekommt ihr automatisch eine Antragseingangsbestätigung per E-Mail. Ab diesem Zeitpunkt dürft ihr auf eigenes Risiko mit der Maßnahme beginnen, ohne den Bescheid abzuwarten.
- Umsetzen und Auszahlung beantragen. Ihr habt maximal 18 Monate ab Zuwendungsbescheid Zeit. Nach Abschluss und Bezahlung aller Rechnungen stellt ihr den Auszahlungsantrag, dann kommt das Geld.
Die 5 häufigsten Fehler beim Digitalbonus
- Vor dem Antrag bestellen. Der mit Abstand teuerste Fehler. Eine verbindliche Bestellung vor Antragstellung macht die Förderung in der Regel zunichte und kann zu Ablehnung, Rückforderung oder weiteren rechtlichen Problemen führen.
- ELSTER-Konto zu spät beantragen. Wer am Monatsersten ohne gültiges ELSTER-Unternehmenskonto dasteht, verpasst das Kontingent.
- Angebot nicht sauber aufschlüsseln lassen. Lizenzkosten über 18 Monate hinaus oder fehlende Trennung von Schulung und Lizenz führen zu Kürzungen oder Rückfragen.
- Änderungen nicht melden. Wird die Maßnahme günstiger oder anders umgesetzt als beantragt, müsst ihr das der Bezirksregierung unverzüglich mitteilen. Für Bewilligungen ab November 2025 gilt: Wer Änderungen verschweigt, riskiert den vollständigen Widerruf der Zuwendung.
- Doppelförderung versuchen. Maßnahmen, die schon über andere Programme von Bund, Ländern oder EU gefördert werden, sind ausgeschlossen.
Fazit: Erst Antrag, dann Software
Der Digitalbonus Bayern ist eine der unkompliziertesten Förderungen für Handwerksbetriebe: bis zu 50 Prozent Zuschuss, Online-Antrag, keine Beraterpflicht. Entscheidend ist die Reihenfolge - erst der Antrag, dann die Bestellung. Und ein Angebot, das Lizenz, Einrichtung und Schulung sauber aufschlüsselt.
Wenn ihr überlegt, eure Auftragsverwaltung, Baustellendokumentation und Zeiterfassung in ein System zu bringen: Schaut euch Kabelix in einer Demo an. Ihr bekommt im Anschluss ein sauber aufgeschlüsseltes Angebot, das ihr eurem Digitalbonus-Antrag beilegen könnt - mit Lizenzkosten auf 18 Monate, Einrichtung und Schulung als eigene Positionen. Wie der Umstieg im Betriebsalltag aussieht, lest ihr im Ratgeber Handwerksbetrieb digitalisieren: der praktische Einstieg.