Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) verpflichtet jeden Unternehmer in Deutschland, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig von einer Elektrofachkraft prüfen zu lassen und die Ergebnisse zu dokumentieren. Für Elektrobetriebe ist sie damit zweierlei: eine Pflicht im eigenen Haus und eines der verlässlichsten Geschäftsfelder überhaupt - wiederkehrende Prüfaufträge mit festen Fristen. Dieser Artikel erklärt, welche Fristen gelten, was in ein Prüfprotokoll gehört und wie ihr Prüfungen so dokumentiert, dass der Folgetermin nicht untergeht.
Stand: Juli 2026. Maßgeblich sind die DGUV Vorschrift 3, die Betriebssicherheitsverordnung und die jeweils gültigen VDE-Normen. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.
Was die DGUV V3 verlangt - und wen sie betrifft
Die Vorschrift gilt für jedes Unternehmen, das elektrische Anlagen oder Geräte betreibt - also praktisch für alle. Vom Bürodrucker über die Kaffeemaschine bis zur festen Elektroinstallation muss alles in wiederkehrenden Abständen geprüft werden. Verantwortlich ist der Unternehmer, prüfen darf aber nur, wer die Qualifikation hat:
- Elektrofachkraft: prüft eigenverantwortlich Anlagen und Geräte.
- Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP): darf ortsveränderliche Geräte prüfen, aber nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und mit geeigneten Messgeräten.
Genau hier liegt die Chance für Elektrobetriebe: Die meisten eurer Gewerbekunden dürfen selbst gar nicht prüfen. Sie brauchen euch - und zwar nicht einmal, sondern immer wieder. Ein Kunde mit 80 Geräten und einer 12-Monats-Frist ist ein planbarer Jahresauftrag, solange ihr die Fristen im Griff habt.
Die Prüffristen: Richtwerte statt Einheitsfrist
Eine feste gesetzliche Frist für alle gibt es nicht. Der Unternehmer legt die Fristen über die Gefährdungsbeurteilung fest - die Praxis orientiert sich an bewährten Richtwerten, die sich nach Einsatzort und Beanspruchung richten:
| Prüfobjekt | Einsatzumgebung | Richtwert Prüffrist |
|---|---|---|
| Ortsveränderliche Geräte | Büro (Fehlerquote unter 2 %) | 12 bis 24 Monate |
| Ortsveränderliche Geräte | Werkstatt, Fertigung | 6 bis 12 Monate |
| Ortsveränderliche Geräte | Baustelle | 3 Monate |
| Ortsfeste Anlagen | normale Umgebung | 4 Jahre |
| Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) | stationär | 6 Monate (Wirksamkeitstest) |
Wichtig für euren eigenen Betrieb: Eure Bohrmaschinen, Verlängerungsleitungen und Baustellengeräte fallen in die kürzeste Kategorie. Wer täglich auf Baustellen arbeitet, prüft sein eigenes Werkzeug alle drei Monate - das wird gern vergessen, und bei einem Unfall schaut die Berufsgenossenschaft zuerst auf genau diese Nachweise.
Das Prüfprotokoll: ohne Nachweis keine Prüfung
Die Prüfung selbst ist nur die halbe Leistung. Rechtlich zählt, was ihr nachweisen könnt: Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt Aufzeichnungen über das Prüfergebnis, und im Schadenfall verlangen Versicherer und Berufsgenossenschaft das Protokoll der letzten Prüfung. Fehlt es, steht der Betreiber ohne Nachweis da - und ihr als Prüfbetrieb im Zweifel gleich mit. In ein vollständiges Protokoll gehören:
- Eindeutige Identifikation des Geräts oder der Anlage (Inventarnummer, Standort, Typ)
- Prüfdatum, Prüfer und verwendetes Messgerät
- Sichtprüfung (Gehäuse, Leitung, Stecker, Kennzeichnung)
- Messwerte - je nach Gerät Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Schutzleiter- oder Berührungsstrom
- Ergebnis (bestanden oder nicht bestanden, festgestellte Mängel)
- Nächste Prüffrist
In vielen Betrieben landet all das in Excel-Listen, Word-Vorlagen und Aktenordnern - pro Kunde ein Ordner, pro Jahr ein neuer Stapel. Auffindbar ist davon nach zwei Jahren wenig, und die Frage "Wann war Gerät 47 bei Kunde Müller zuletzt dran?" kostet eine halbe Stunde Sucherei.
Vom Zettelordner zum System: Prüfungen digital dokumentieren
Der Ablauf, der sich in der Praxis bewährt, ist unspektakulär - er muss nur konsequent an einem Ort passieren:
- Jede Prüfung ist ein Auftrag. Kunde, Standort, Geräteliste und Termin stehen im System, nicht im Kopf des Prüfers.
- Fotos und Notizen direkt vor Ort. Mängel, defekte Leitungen oder fehlende Kennzeichnungen werden auf der Baustelle am Handy fotografiert und dem Auftrag zugeordnet - nicht abends aus der Erinnerung. Genau diese Fotos machen ein Protokoll im Streitfall erst richtig belastbar. Die Messwerte selbst liefert wie gewohnt euer Prüfgerät.
- Protokoll als PDF an den Auftrag. Das fertige Protokoll - ob aus der Software des Prüfgeräts oder eurer Vorlage - hängt als PDF am Auftrag und am Kunden, nicht in einem Ordner, den nur eine Person kennt. Nach drei Jahren noch auffindbar, in Sekunden.
- Folgetermin sofort anlegen. Der wichtigste Schritt: Beim Abschluss der Prüfung legt ihr die nächste Frist direkt als Termin beim Kunden an. Aus "Prüfung erledigt" wird so "Folgeauftrag in 12 Monaten" - ohne dass es jemand auf dem Schirm behalten muss.
Genau diesen Rahmen liefert Kabelix für Elektrobetriebe: Aufträge mit Foto-Dokumentation direkt vom Handy, Dokumente und Protokoll-PDFs am Auftrag statt im Aktenschrank und eine Terminplanung, in der der angelegte Folgetermin nicht untergeht. Das Prüfprotokoll selbst erstellt ihr weiter mit eurem gewohnten Werkzeug - Kabelix sorgt dafür, dass es auffindbar bleibt und der angelegte Folgetermin nicht untergeht.
Die fünf häufigsten Fehler bei der Prüfdokumentation
In der Praxis scheitert der Nachweis selten an der Prüfung selbst - sondern an diesen fünf Punkten:
- Keine eindeutige Gerätekennzeichnung. "Bohrmaschine blau" reicht nicht. Ohne Inventarnummer oder Barcode lässt sich ein Protokoll drei Jahre später keinem Gerät mehr zuordnen - und damit ist es wertlos.
- Die nächste Prüffrist wird nicht festgehalten. Das Protokoll dokumentiert die Vergangenheit, aber niemand trägt den Folgetermin ein. Der Kunde ruft erst wieder an, wenn die Berufsgenossenschaft nachfragt - oder er ruft beim Wettbewerber an.
- Protokolle liegen verstreut. Ein Teil im E-Mail-Postfach des Prüfers, ein Teil im Ordner, ein Teil auf dem alten Laptop. Bei der Nachfrage im Schadenfall beginnt die Sucherei - und jede Stunde Suchen ist unbezahlte Arbeitszeit.
- Mängel ohne Foto. "Leitung beschädigt, Gerät gesperrt" steht im Protokoll - aber ohne Foto lässt sich später weder der Zustand noch die Berechtigung der Sperrung belegen. Gerade bei strittigen Fällen entscheidet das Bild.
- Die eigene Prüfpflicht vergessen. Der Betrieb prüft für Kunden, aber die eigenen Baustellengeräte laufen jahrelang ungeprüft. Bei einem Arbeitsunfall im eigenen Team schaut die Berufsgenossenschaft zuerst auf genau diese Nachweise - und ein Elektrobetrieb ohne eigene Prüfdokumentation hat dann ein echtes Problem.
Für wen sich der Prüfservice als Geschäftsfeld rechnet
Fast jeder Elektrobetrieb hat die Qualifikation für DGUV V3 Prüfungen im Haus - aber nicht jeder behandelt sie als eigenes Geschäftsfeld. Dabei hat der Prüfservice drei Eigenschaften, die im Projektgeschäft selten sind:
- Planbar: Die Fristen stehen fest. Ein Bestandskunde mit 80 Geräten und 12-Monats-Frist ist ein sicherer Termin im nächsten Jahr - kein Angebot, keine Ausschreibung, kein Preiskampf.
- Skalierbar in der Route: Der Aufwand pro Gerät sinkt mit der Menge vor Ort. Wer Prüfkunden im selben Gewerbegebiet bündelt, holt aus einem Tag deutlich mehr heraus als aus verstreuten Einzelterminen.
- Türöffner: Wer einmal im Jahr im Betrieb des Kunden steht, sieht die veraltete Unterverteilung, die fehlende Wallbox und das Dach ohne PV zuerst. Der Prüfservice ist die günstigste Form der Kundenbindung, die es im Elektrohandwerk gibt.
Voraussetzung für alle drei Punkte ist dieselbe: ein System, das Kunden, Geräteanzahl, Protokolle und Folgetermine zusammenhält. Ein Prüfservice, der auf Zetteln organisiert ist, verliert genau die Wiederholbarkeit, die ihn wirtschaftlich macht.
Warum saubere Prüf-Doku bares Geld ist
Die DGUV V3 Prüfung ist eines der wenigen Geschäftsfelder im Elektrohandwerk mit eingebauter Wiederkehr: Die Frist steht im Protokoll, der Bedarf entsteht von selbst. Betriebe, die ihre Prüfkunden systematisch mit Folgeterminen führen, verlieren diese Aufträge nicht an den Wettbewerber, der zufällig zuerst anruft. Und Betriebe, die Protokolle in Sekunden statt Stunden finden, machen aus jeder Nachfrage von Versicherung oder Kunde einen Fünf-Minuten-Vorgang.
Kurz: Die Pflicht bleibt Pflicht. Aber gut organisiert ist sie planbarer Umsatz - schlecht organisiert nur Papierkram mit Haftungsrisiko.