Das Aufmaß einer Elektroinstallation richtet sich nach Abschnitt 5 der DIN 18382, der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in der VOB/C: Leitungen werden nach der tatsächlich verlegten Länge in der Mittelachse gemessen, einschließlich der erforderlichen Längenzugaben, ohne Verschnitt; Installationsgeräte werden übermessen und gesondert gerechnet. Pauschale Zuschläge je Anschluss gibt es dort nicht. Wer sie trotzdem ansetzt, riskiert mehr als eine Kürzung: Ein Fachbeitrag im Verbandsorgan des Elektrohandwerks warnt, dass ein bewusster Zuschlag beim Aufmessen juristisch wie eine Urkundenfälschung ausgelegt werden kann. Dieser Ratgeber fasst die Regeln zusammen, erklärt die Installationszonen, die beim Aufmaß helfen, und nennt die Fehler, die am häufigsten zu Streit führen.
Stand: 3. September 2026. Der zitierte Wortlaut des Abschnitts 5 stammt aus DIN 18382:2019-09, wiedergegeben in einem Fachbeitrag von de das elektrohandwerk (2020). Aktuell gilt die Ausgabe 2023-09 seit dem 1. Oktober 2023; das ZVEI-Merkblatt 82029 zur Überarbeitung weist keine Änderung an Abschnitt 5 aus. Im Streitfall zählt der Originaltext der geltenden Ausgabe.
Die Abrechnungsregeln der DIN 18382, Abschnitt 5
- Zeichnung vor Aufmaß (5.1). Der Leistungsermittlung sind die Maße der hergestellten Anlage zugrunde zu legen. Die Leistung ist aus Zeichnungen zu ermitteln, soweit die ausgeführte Leistung ihnen entspricht. Nur wenn keine Zeichnungen vorhanden sind, wird aufgemessen.
- Leitungen in der Mittelachse (5.2.1). Kabel, Leitungen, Drähte, Rohre und Verlegesysteme werden nach der tatsächlich verlegten Länge in der Mittelachse gemessen, einschließlich der erforderlichen Längenzugaben, raum- und streckenweise. Verschnitt wird nicht berücksichtigt. Praktisch: von Klemmstelle zu Klemmstelle, den Verschnitt trägt der Betrieb.
- Je Betriebsmittelkennzeichnung (5.2.2). Kabel und Leitungen werden unter Verwendung der Betriebsmittelkennzeichnung aufgemessen, zum Beispiel je Stromkreis, Datenstrecke, Loop oder Linie.
- Stück statt Meter (5.2.3). Komponenten, Datenpunkte, Funktionen und Software werden in Stück gerechnet.
- Übermessen (5.3). Elektrische Komponenten und Betriebsmittel wie Installationsgeräte werden übermessen, die Leitung läuft also durch, und zusätzlich gesondert gerechnet.
Quelle des Wortlauts: de das elektrohandwerk, Praxisprobleme Aufmaß Kabel und Leitungen (2020); Ausgabestand nach ZVEI-Merkblatt 82029.
Installationszonen nach DIN 18015-3: die Hilfe beim Messen
Wer weiß, wo Leitungen liegen dürfen, misst schneller und streitet seltener. DIN 18015-3 (Ausgabe 2016-09) legt die Zonen fest, wiedergegeben bei BauNetz Wissen:
| Zone | Lage |
|---|---|
| Waagerecht unten (ZW-u) | 15 bis 45 cm über dem Fußboden |
| Waagerecht mitte (ZW-m) | 100 bis 130 cm über dem Fußboden |
| Waagerecht oben (ZW-o) | 15 bis 45 cm unter der Deckenbekleidung |
| Senkrecht (ZS-t, ZS-f, ZS-e) | 10 bis 30 cm neben Türen, Fenstern und an Wandecken |
| Decke (ZD-r, ZD-t) | Zonenbreite höchstens 30 cm bei mindestens 20 cm Wandabstand, an Türdurchgängen mindestens 15 cm |
Jede waagerechte Zone ist damit 30 cm breit. Für das Aufmaß heißt das: Die Mittelachse einer Leitung liegt in der Regel in einer dieser Zonen, und die Länge lässt sich aus Raummaßen und Zonenlage ableiten, wenn die Ausführung der Zeichnung entspricht. Die Ausstattungswerte der RAL-RG 678, ein bis drei Sterne und die Plus-Stufen, beziehen sich übrigens auf DIN 18015-2 und DIN 18015-4, nicht auf die Zonen.
Die Fehler, die vor Gericht landen
Der Fachbeitrag von de das elektrohandwerk nennt die Praxisprobleme aus Streitfällen. Die wichtigsten:
- Positionen nicht zuordenbar. Jede Aufmaßzeile braucht die Positionsbezeichnung aus dem Leistungsverzeichnis. Was nicht zugeordnet ist, wird gestrichen.
- Kein gemeinsames Aufmaß. Das Aufmaß vor Ort mit beidseitig unterschriebenem Protokoll in doppelter Ausfertigung ist der beste Beweis. Verweigert der Auftraggeber die Teilnahme trotz Aufforderung, kehrt sich die Beweislast zu Gunsten des Auftragnehmers um.
- Messgerät ohne Nachweis. Elektronische Kabellängenmessgeräte müssen kalibriert und mit Fabrikat, Typ, Baujahr und Kalibrierung dokumentiert sein.
- Zählwerk als Aufmaß. Ein Zählwerk während der Verlegung ist Montagekontrolle, kein Aufmaß.
- Der bewusste Zuschlag. Aufmaßblätter sind wie Urkunden zu behandeln. Ein unkorrektes Aufmaß oder ein bewusster Zuschlag kann juristisch wie eine Urkundenfälschung ausgelegt werden.
Vom Aufmaß zum Angebot und zur Rechnung
Das Aufmaß hängt am Leistungsverzeichnis, und das wandert als GAEB-Datei zwischen Auftraggeber und Betrieb: X81 Leistungsbeschreibung, X83 Angebotsaufforderung, X84 Angebotsabgabe, X86 Auftragserteilung, X89 Rechnung mit Leistungsnachweisen und Mengenermittlung. Die Mengenermittlung selbst folgt der REB-VB 23.003, Abrechnungsaufmaße werden als Datenart 11 ausgetauscht. Wer das Aufmaß auf der Baustelle je Position erfasst, statt es abends vom Zettel zu übertragen, hat die Rechnung bereits vorbereitet.
In Kabelix gehören Aufmaß-Einträge zum Wochenbericht des Monteurs und hängen mit Fotos am Auftrag; das Büro prüft sie freitags mit den Stunden. Angebote und Rechnungen selbst sind bei Kabelix in Entwicklung, die Mengen dafür entstehen schon heute am Auftrag.
Fazit
Das Aufmaß ist in der Elektroinstallation keine Schätzung, sondern eine Messung nach festen Regeln: Mittelachse, Längenzugaben nur wo verlegt, kein Verschnitt, Geräte übermessen und gesondert rechnen, alles je Position und Betriebsmittelkennzeichnung. Wer so misst, gemeinsam mit dem Auftraggeber unterschreibt und das Messgerät dokumentiert, hat vor Gericht wenig zu befürchten. Wer Zuschläge erfindet, hat viel zu befürchten.