Der Stundenverrechnungssatz ist der Preis, den euer Betrieb je verrechenbarer Monteurstunde verlangen muss, damit Löhne, Lohnzusatzkosten, alle Gemeinkosten und ein Gewinn gedeckt sind. Das Problem: Viele Betriebe übernehmen einen Wert aus dem Internet oder den Satz vom Vorjahr, statt ihn aus den eigenen Zahlen zu berechnen. Hier steht das Kalkulationsschema der Handwerkskammern, ein komplettes Rechenbeispiel mit den Beitragssätzen 2026 und die zwei Fehler, die am meisten Geld kosten. Wer gleich rechnen will: der Stundenverrechnungssatz-Rechner nimmt eure Zahlen.
Stand: 3. September 2026. Rechenweg nach dem Schema der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern (Stand 01.09.2019), Beitragssätze 2026 nach Angaben der Techniker Krankenkasse. Kein Ersatz für die Kalkulation mit dem Steuerberater.
Die Formel: vier Bausteine, ein Satz
Die Rechnung selbst ist keine Raketenwissenschaft. Der Stundenverrechnungssatz besteht aus vier Bausteinen:
- Lohnkosten: der Bruttolohn des Monteurs einschließlich Sonderzahlungen.
- Lohnzusatzkosten: Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Umlagen, Berufsgenossenschaft. Im Kammerbeispiel 25 Prozent auf den Bruttolohn.
- Gemeinkosten: alles, was der Betrieb kostet, ohne direkt verrechenbar zu sein: Büro und Verwaltung, Fahrzeuge, Werkzeug und Messtechnik, Versicherungen, Miete, Software, Werbung.
- Wagnis und Gewinn: ohne Zuschlag keine Rücklagen, keine Investitionen, kein Puffer für schlechte Monate. Die Kammer rechnet 5 Prozent, das Elektro-Kundenblatt aus Baden-Württemberg 10 Prozent.
Alle diese Kosten werden auf die verrechenbaren Stunden umgelegt, also auf die Stunden, die ihr tatsächlich einem Kunden berechnen könnt. Und genau da beginnt der Teil, den viele unterschätzen.
Verrechenbare Stunden: die Zahl, die alles entscheidet
Die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern rechnet in ihrem Schema so vom Kalenderjahr zur verrechenbaren Stunde:
| Position | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Kalendertage | 365 | |
| Samstage und Sonntage | minus 104 | 261 Zahltage |
| Urlaub, Krankheit, Feiertage, Sonstiges | minus 24, 10, 10, 3 | 214 Anwesenheitstage |
| Anwesenheitsstunden | 214 mal 8,0 h | 1.712 h |
| Nicht direkt verrechenbar: Fahrten, Rüstzeit, Lager, Besprechung | minus rund 15 Prozent, 257 h | 1.455 verrechenbare Stunden |
Ob euer Betrieb bei 1.300 oder 1.500 liegt, entscheidet über mehrere Euro je Stunde, und das wisst ihr nur, wenn eure Zeiterfassung verrechenbare und nicht verrechenbare Zeiten sauber trennt. Die Krankheitstage schwanken am stärksten: Die Quellen nennen je nach Erhebung zwischen 12,7 und 14,6 Fehltage je Arbeitnehmer, die Kammer rechnet mit 10.
Rechenbeispiel: ein Geselle, komplett durchgerechnet
Das Kammerbeispiel stammt von 2019 und rechnet mit 12,20 Euro Ecklohn. Hier dasselbe Schema mit einem Beispiellohn von 23 Euro je Stunde für 2026, 261 Zahltagen zu 8 Stunden und den 1.455 verrechenbaren Stunden der Kammer:
| Position | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Jahresbruttolohn | 23 Euro mal 2.088 h | 48.024 Euro |
| Arbeitgeberanteil (25 Prozent) | 48.024 mal 0,25 | 12.006 Euro |
| Lohnkosten gesamt | 60.030 Euro | |
| Lohnkosten je verrechenbare Stunde | 60.030 / 1.455 h | 41,26 Euro |
| Gemeinkosten je Stunde (76 Prozent des Lohnkostensatzes wie im Kammerbeispiel) | 41,26 mal 0,76 | 31,36 Euro |
| Selbstkosten je Stunde | 72,61 Euro | |
| Wagnis und Gewinn (5 Prozent) | 72,61 mal 0,05 | 3,63 Euro |
| Stundenverrechnungssatz (netto) | 76,24 Euro |
Aus 23 Euro Stundenlohn werden gut 76 Euro Verrechnungssatz, mehr als das Dreifache. Wer Kunden gegenüber begründen muss, warum die Elektrikerstunde so viel kostet, hat mit dieser Rechnung die Antwort. Die 25 Prozent Arbeitgeberanteil sind das Kammerbeispiel; 2026 ergeben allein die hälftigen Beiträge zu Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung rund 21 Prozent, dazu kommen Insolvenzgeldumlage, U1, U2 und Berufsgenossenschaft. Die Gemeinkosten von 76 Prozent des Lohnkostensatzes sind ebenfalls der Kammerwert; mit kalkulatorischem Unternehmerlohn wären es 102 Prozent. Einen Normwert gibt es nicht, der Zuschlag gehört einmal jährlich aus der eigenen Buchhaltung ermittelt.
Zum Vergleich die einzige öffentliche Elektro-Rechnung: Das Kundenblatt des Fachverbands Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg kam im November 2019 auf 63,11 Euro netto je Monteurstunde: 20,79 Euro Tariflohn, 18,91 Euro Lohnzusatzkosten, 17,67 Euro Gemeinkosten, 5,74 Euro Risiko und Gewinn. Der Weg ist ein anderer, weil dort Urlaub, Feiertage und Krankheit in einer Lohnzusatzkostenquote von rund 91 Prozent stecken statt in der Stundenkürzung. Beide Wege sind richtig, gemischt zählen sie doppelt.
Die zwei Fehler, die am meisten kosten
Fehler 1: Mit bezahlten statt verrechenbaren Stunden rechnen
Wer die 60.030 Euro Lohnkosten durch 2.088 bezahlte Stunden teilt, kommt auf 28,75 Euro je Stunde statt 41,26 Euro. Mit demselben Gemeinkosten- und Gewinnzuschlag landet der Verrechnungssatz bei rund 53 statt 76 Euro, gut 23 Euro zu niedrig. Bei 1.455 verkauften Stunden fehlen dann über 33.000 Euro im Jahr. Pro Monteur. Dieser eine Rechenfehler ist der Grund, warum manche Betriebe trotz voller Auftragsbücher nichts verdienen.
Fehler 2: Den Satz berechnen, aber die Stunden nicht kennen
Der schönste Verrechnungssatz nützt nichts, wenn die kalkulierten Stunden nicht stimmen. Wenn die Wallbox-Installation mit 6 Stunden angeboten wird, aber regelmäßig 9 braucht, zahlt ihr bei jedem Auftrag drauf, egal wie sauber der Stundensatz kalkuliert ist. Die Antwort ist Nachkalkulation: Stunden je Auftrag erfassen, mit dem Angebot vergleichen, Angebote anpassen. Im Ratgeber zu digitalen Stundenzetteln steht, wie ihr genau diese Datenbasis aufbaut, und in Kabelix laufen Zeiten und Aufträge dafür an einem Ort zusammen.
Meisterstunde und Gesellenstunde: warum eine Mischkalkulation Geld verschenkt
Viele Betriebe rechnen mit einem einzigen Verrechnungssatz für alle. Das ist bequem, aber teuer: Die Meisterstunde kostet den Betrieb spürbar mehr als die Gesellenstunde, durch den höheren Lohn und durch mehr nicht verrechenbare Zeit für Angebote, Planung und Betriebsführung. Wer beides zum selben Satz verkauft, subventioniert Meisterleistungen aus der Gesellenmarge.
Sinnvoll ist die Trennung besonders dort, wo Meisterleistung ausdrücklich gefragt ist: Abnahmen, Prüfungen, Inbetriebnahmen, Planung. Für gemischte Baustellenteams bleibt ein kalkulierter Teamsatz praktikabel, solange er aus den echten Anteilen beider Gruppen berechnet ist und nicht aus dem Bauchgefühl. Und der Vergleich mit einem Durchschnitt aus dem Internet führt in die Irre: Löhne, Mieten und Fahrzeiten unterscheiden sich zwischen Ballungsraum und Fläche, maßgeblich ist, was eure Kosten hergeben.
Den Satz dem Kunden erklären, ohne sich zu rechtfertigen
Die gefürchtete Frage, warum die Stunde 76 Euro kostet, wenn der Geselle 23 verdient, ist mit sauberer Kalkulation keine Provokation mehr, sondern eine Steilvorlage. Die Antwort in drei Sätzen:
- Vom Verrechnungssatz ist der Stundenlohn nur knapp ein Drittel. Der Rest sind Sozialabgaben, Fahrzeug, Werkzeug und Messtechnik, Versicherungen, Büro und die Zeit, die nicht verrechenbar ist: Fahrt, Urlaub, Krankheit.
- Bezahlt wird nur die produktive Stunde beim Kunden. Die Anfahrt zum Großhandel, die Angebotserstellung und die Dokumentation stecken im Satz, nicht auf der Rechnung.
- Ein Betrieb, der unter seinen Kosten anbietet, ist beim nächsten Gewährleistungsfall nicht mehr da. Der Satz ist auch die Sicherheit, dass es den Betrieb in fünf Jahren noch gibt.
Betriebe, die ihre Kalkulation offenlegen können, verlieren die Preisdiskussion selten, weil aus "der ist teuer" ein "das ist nachvollziehbar" wird. Die Voraussetzung ist wieder dieselbe: die eigenen Zahlen kennen.
So bleibt der Satz aktuell
- Einmal jährlich neu rechnen, nach Lohnrunden, mit den Beitragssätzen des Jahres und den Gemeinkosten aus dem letzten Jahresabschluss.
- Verrechenbare Stunden aus der Zeiterfassung ziehen, statt den Kammerwert ungeprüft zu übernehmen.
- Nachkalkulation je Auftragsart: Wallbox, Zählerschrank, Kleinreparatur haben unterschiedliche Zeitprofile.
- Meister- und Gesellenstunde trennen. Eine Mischkalkulation verschenkt bei Meisterleistungen Geld.
Unterm Strich: Der Stundenverrechnungssatz ist keine Zahl, die man einmal festlegt und vergisst. Er ist das Ergebnis eurer echten Betriebszahlen, und die bekommt ihr nur mit einer Zeiterfassung, die Stunden sauber den Aufträgen zuordnet. Rechnen statt schätzen heißt am Ende: verdienen statt draufzahlen. Der Rechner macht die Rechnung mit euren Werten.