Der E-CHECK ist die 1996 vom ZVEH eingeführte, normengerechte Prüfung der elektrischen Anlage und der Geräte, ausgeführt von Innungsfachbetrieben, dokumentiert mit Prüfprotokoll und Plakette. Für Privatkunden gibt es dafür keine Rechtspflicht, für Betriebe folgt die Prüfpflicht aus der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 3. Für den Elektrobetrieb ist der E-CHECK vor allem eines: Wiederkehrgeschäft, das nur dann wiederkehrt, wenn Protokoll, Plakette und Folgetermin nicht im Ordner verschwinden. Dieser Ratgeber zeigt, was dokumentiert wird und wie das ohne Zettel geht.
Stand: 3. September 2026. Quellen: E-CHECK-FAQ der ArGe Medien im ZVEH auf elektrohandwerk.de, Paragraf 14 BetrSichV, Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3. Die ZVEH-Seite trägt kein Veröffentlichungsdatum.
Was der E-CHECK ist, und was nicht
Die E-CHECK-Seite des ZVEH beschreibt ihn als anerkannte, normengerechte Prüfung der elektrischen Anlage und aller Geräte im Haus nach den jeweils geltenden VDE-Bestimmungen. Durchführen dürfen ihn nur qualifizierte Innungsfachbetriebe. Der Kunde erhält ein detailliertes Prüfprotokoll mit den zu behebenden Mängeln und bei einwandfreiem Zustand die Prüfplakette. Daneben gibt es die Varianten E-CHECK PV, E-CHECK IT und E-CHECK E-Mobilität; den E-CHECK PV führen nur speziell geschulte und zertifizierte Betriebe aus.
Was er nicht ist: eine eigene Rechtsgrundlage. Die Seite stellt selbst fest, dass für Privatkunden keine ausdrückliche Rechtspflicht besteht. Im Betrieb ergibt sich die Pflicht zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel aus der DGUV Vorschrift 3 und der Betriebssicherheitsverordnung, unabhängig davon, ob die Prüfung E-CHECK heißt.
Empfohlene Intervalle
Für Privathaushalte empfiehlt der ZVEH: ortsfeste Anlagen alle vier Jahre, ortsveränderliche Geräte im Regelfall jährlich. Für den gewerblichen Bereich verweist er ohne eigene Zahlen auf die dort geltenden Regelungen. Das sind die Richtwerte der Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3: ortsfeste Anlagen vier Jahre, ortsveränderliche Betriebsmittel Richtwert sechs Monate, auf Baustellen drei Monate, Maximalwerte ein Jahr in Werkstatt und Fertigung und zwei Jahre im Büro. Verbindlich ist die Frist aus der Gefährdungsbeurteilung des Unternehmers.
Was dokumentiert wird
Das E-CHECK-Protokoll ist inhaltlich ein Prüfprotokoll nach den VDE-Bestimmungen. Für Anlagen heißt das die Inhalte der DGUV Information 203-072 mit Besichtigen, Messen und Erproben, für Geräte die Felder der DGUV Information 203-070. Im Betrieb gelten zusätzlich die vier Mindestangaben aus Paragraf 14 Absatz 7 BetrSichV: Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der befähigten Person, aufzubewahren mindestens bis zur nächsten Prüfung. Welche Messwerte und Grenzwerte im Einzelnen hineingehören, steht im Ratgeber zum Messprotokoll; eine Vorlage für Geräte liegt unter DGUV-V3-Prüfprotokoll.
Zur Dokumentation gehört bei bestandener Prüfung die Plakette. Sie zeigt den nächsten Prüftermin und ist damit die sichtbare Erinnerung beim Kunden, dass der Betrieb wiederkommt.
Versicherung: was belegbar ist
Die ZVEH-Seite nennt drei Versicherer, die für bestimmte Verträge 10 Prozent Nachlass gewähren: Münchener Verein, INTER und SIGNAL IDUNA, jeweils gebunden an Annahmerichtlinien und Schadenfreiheitszeiträume. Mehr lässt sich nicht belegen. Insbesondere gibt es keine Quelle dafür, dass eine Versicherung bei fehlendem Prüfnachweis die Leistung verweigert; belegt ist nur, dass ein Protokoll im Schadensfall die Beweisführung erleichtert. Wer Kunden den E-CHECK verkauft, bleibt bei diesen Aussagen.
Vom Protokoll zum Folgeauftrag
Der wirtschaftliche Wert des E-CHECK liegt in der Wiederholung. Ein Kunde mit jährlicher Geräteprüfung ist ein Jahresauftrag, solange drei Dinge sitzen: Das Protokoll entsteht vor Ort und geht sofort an den Kunden, es liegt beim Kunden in der Akte statt im Ordner im Büro, und der nächste Termin ist eingetragen, bevor der Monteur vom Hof fährt. In Kabelix läuft das als Prüfauftrag am Kunden: Checkliste mit Messwerten, Fotos, Unterschrift auf dem Display (keine qualifizierte elektronische Signatur nach eIDAS), PDF am Auftrag, Folgetermin im Wochenplan. Aus einer Prüfung wird so ein Kunde, der jedes Jahr wiederkommt, ohne dass jemand im Büro Fristen abgleicht.
Fazit
Der E-CHECK ist ein gutes Verkaufsargument beim Kunden und ein planbares Geschäft für den Betrieb. Beides steht und fällt mit der Dokumentation: Protokoll nach VDE, Plakette mit Termin, Nachweis mindestens bis zur nächsten Prüfung. Wer das digital am Kunden führt, hat den Folgeauftrag schon, bevor der Kunde daran denkt.